Vorsorge

Bestattungsvorsorgegespräch

Sprechen Sie mit uns. Wir werden Sie sach- und fachgerecht über all die Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden können und die Sie vor allem gerklärt haben wollen. Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Wir können gemeinsam Ihre eigene Bestattung sowohl sehr detailiert besprechen als auch nur einen groben Rahmen für Ihre Angehörigen schaffen. Durch eine Vorsorge nehmen Sie Ihren Angehörigen eine große Last und viele Entscheidungen in dieser belastenden Situation bereits im Vorfeld ab. Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich. Nichtsdestotrotz zeigt sich immer wieder, dass es von Vorteil ist, ganz offen mit seinen Angehörigen über diese schwierige Thema zu sprechen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, sodass wir uns auch die nötige Zeit nehmen können, um über Ihre Wünsche und Vorstellungen zu sprechen.

Finanzielle Absicherung

Durch den Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen ist es in sehr vielen Fällen nützlich, zusätzliche finanzielle Sicherheiten zu schaffen. Dies kann im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrages gelöst werden. Es gibt eine ganze Reihe von sinnvollen und praxiserprobten Möglichkeiten, die wir aus unserer täglichen Arbeit heraus kennen. Mit Sicherheit finden wir in einem persönlichen Gespräch die für Sie richtige Lösung. Dies ist beruhigend für Sie und auch für Ihre Angehörigen.

Wir bieten Leistungen der
Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG an

Ein Testament errichten

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das vom einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften sollten immer mit vollständigen Vor- und Zunamen gesetzt sein, um Missverständnisse in der Zuordnung zu vermeiden.

Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Termin bei einem Notar in Ihrer Umgebung.

Patientenverfügung

Eine wachsende Zahl von Menschen möchte, dass Ärzte bei der Behandlung weitestgehend auf ihre eigenen Wünsche eingehen. Besonders wichtig ist für Patienten angesichts der technischen Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin die eigene Selbstbestimmung gegenüber einer als anonym empfundenen Apparatemedizin.

Aus diesen Gründen verfassen immer mehr Menschen Patientenverfügungen oder unterschreiben vorformulierte Dokumente, die auch dem behandelnden Arzt eine gewisse Hilfestellung bei schwierigen Therapieentscheidungen bieten. Für die rechtliche Zuordnung ist wichtig, dass die Verfügung möglichst zeitnah zum Krankheitsfall erstellt wurde und dass im konkreten Fall keine Umstände erkennbar sind, die einen anderen Willen des Patienten bekunden könnten. Für die letztlich vom behandelnden Arzt zu verantwortende Entscheidung ist eine solche Verfügung eine ganz wesentliche Hilfe.

Diese Patientenverfügung sollte nur in Verbindung mit einem ausführlichen ärztlichen Gespräch verfasst und unterschrieben werden. Wir halten für Sie entsprechende Vordrucke bereit.